Der Bundesverband der Wertpapierfirmen hat mit dem befreundeten Bombay Stock Exchange Brokers‘ Forum ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die Vereinbarung zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen den beiden die Wertpapierfirmen in ihren jeweiligen Heimatmärkten vertretenden Organisationen weiter auszubauen und die Zusammenarbeit im Bereich der globalen Finanzmarktregulierung zu verstetigen.
13. November 2015
Finanzmarktnovellierungsgesetz
Der Bundesverband der Wertpapierfirmen nimmt gegenüber dem Bundesministeroium der Finanzen Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Finanzmarktnovellierungsgesetz).
Wir freuen uns sehr, die RWE Trading Services GmbH, Essen, als neues Mitglied im Bundesverband der Wertpapierfirmen willkommen heißen zu dürfen.
3. September 2015
Tradegate Exchange wird Fördermitglied im bwf
Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass mit der Tradegate Exchange eine weitere Börse Fördermitglied im Bundesverband der Wertpapierfirmen geworden ist.
31. August 2015
Stuttgarter Börse wird Fördermitglied im bwf
Es ist uns eine große Freude, die Baden-Württembergische Wertpapierbörse als neues Fördermitglied im Bundesverband der Wertpapierfirmen willkommen zu heissen.
13. August 2015
Börse Düsseldorf wird Fördermitglied im bwf
Wir freuen uns sehr, die Börse Düsseldorf als neues Fördermitglied im Bundesverband der Wertpapierfirmen begrüßen zu dürfen.
13. Mai 2015
Greenbook Capital Market Union
Der bwf beteiligt sich an der Konsultation zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion.
Der bwf nimmt gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Stellung zum Entwurf eines Rundschreibens zur nationalen Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte („Asset Encumbrance“).
Gemeinsames Positionspapier der Association française des marchés financiers (AMAFI), der Associazione Italiana Intermediari Mobiliari (ASSOSIM) und des bwf zur Behandlung von Financial Research im Rahmen des Kapitels 2.15 des ESMA Technical Advise to the European Commission on MiFID II/MiFIR (ESMA/2014/1569)